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   BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65   

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https://dejure.org/1965,350
BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65 (https://dejure.org/1965,350)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1965 - 4 AZR 161/65 (https://dejure.org/1965,350)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - 4 AZR 161/65 (https://dejure.org/1965,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister - Angestelltengruppe - Lückenausfüllung - Leistungsklage - Zwischenfeststellungsklage - Feststellung des Gehaltsanspruchs - Zahlungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 29
  • NJW 1966, 1140
  • DB 1966, 1097
  • DB 1966, 534
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65
    der Begründetheit des Anspruchs sei beim .Revisionsgericht nicht anhängig geworden (Arens AcP 161, 195 ff.), der sachlich-rechtliche Streit sei überhaupt nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (Baur, JZ 1954, 327)j das Revisionsgericht sei materiellrechtlich mit der Sache nicht befaßt (Rosenberg § 145, III 2), es liege in der Natur des Rechtsmittelverfahrens, daß Verhandlung und Entscheidung auf die Rechtmäßigkeit des Prozeßurteils beschränkt blieben (Schwab, ZZP ?4, 2l6) .
  • BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58

    Allgemein gefaßte Normen - Verwendung von Oberbegriffen - Umfassende Regelung von

    Auszug aus BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65
    Daß der Kläger im Wege der Lückenausfüllung in das GRA cinzuordnen und der geltend gemachte Anspruch deshalb begründet sei, kann der Revision nicht zugegeben werden, Nach der S Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt die Bestimmung der tarifgercchtcn Vergütungsgruppe im Wege der Lückenausfüllung nur dann in Betracht, wenn ein unter den Tarif, hier das Gehaltsrahmenabkommen, fallendes Arbeitsverhältnis seiner Art nach von den Tätigkeitsmerkraalen der Vergütungsregelung überhaupt nicht erfaßt wird (vgl. BAG 9, 113 [1173; BAG AP Nr. 1?, 80, 107 zu § 3 TO.A).
  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 241/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Abänderung des angefochtenen Urteils zu Ungunsten des

    Auszug aus BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65
    Sonach kann einer Sachabweisung der Zwischen!'eststellungsklage, da sie im Rahmen des zur Entscheidung gestellten Revisionsantrags liegt, das Verbot einer reformatio in peius nicht entgegenstehen (vgl. Böetticher, ZZP 65, 464 ff.; Rosenberg, Lehrbuch, 9 -Aufl., § 145 III 2, § 158 I 2 b; Lent, J.R 1954, 18p; Baumgärtel zu AP Nr. 1 zu § 536 ZPO: Pohle, SAE 1956, 242; EGH IM Nr. 2 zu § 565 Abs» 3 ZPO; a.M. RGZ 70, 184; Baur, JZ 1954 S. 527).
  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    So kann für den Fall einer Leistungsklage auf Zahlung des Gehalts nach einer bestimmten Tarifgruppe für einen begrenzten Zeitabschnitt daneben eine Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Gehaltsanspruchs nach dieser Vergütungsgruppe erhoben werden (vgl. BAG 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO, Bl. 3).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Die Zwischenfeststellungsklage ist nur dann unzulässig, wenn die Entscheidung über die gleichzeitig erhobene Leistungsklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klärt (vgl. BAGE 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP Nr. 39 zu § 63 HGB, zu II der Gründe; RGZ 144, 54, 59; RGZ 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 43).
  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

    Die revisionsrechtliche Prüfung muß sich jedoch in den Grenzen der von den Parteien gestellten Anträge halten, mit denen eine Änderung des Berufungsurteils begehrt wird (§ 559 Abs. 1 ZPO, vgl. BAG 18, 29, 37 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten

    Mit der positiven oder negativen Zwischenfeststellungsklage wird es der Partei ermöglicht, neben einer rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auch eine solche über nach § 322 Abs. 1 ZPO der Rechtskraft nicht fähige streitige Rechtsverhältnisse herbeizuführen, auf die es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05 -, BGHZ 169, 153-158, Rn. 12; BAG, Urteil vom 10. Dezember 1965 - 4 AZR 161/65 -, BAGE 18, 29, juris Rn. 35).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Die Zwischenfeststellungsklage wäre unzulässig, wenn - wie vorliegend - die in der Hauptsache ergehende Entscheidung die Rechtsbeziehungen erschöpfend klarstellt (BAGE 18, 29 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO, mit Anm. von Bötticher; BGHZ 69, 37, 43).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Sie wäre im übrigen unzulässig, wenn - wie vorliegend - die in der Hauptsache ergehende Entscheidung die Rechtsbeziehungen erschöpfend klarstellt (BAGE 18, 29 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO, mit Anm. von Bötticher; BGHZ 69, 37, 43).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Das hat seinen Grund in Zweck und Natur der Zwischenfeststellungsklage: Sie soll, da die Rechtskraft der Entscheidung des Hauptprozesses nur den Klageanspruch und nicht das präjudizielle Rechtsverhältnis ergreift, die Ausdehnung der Rechtskraftwirkung auf den Grund der Klage ermöglichen (z.B. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1954 - I ZR 169/53 = LM ZPO § 280 Nr. 4 unter II; BAG NJW 1966, 1140; Schneider MDR 1973, 270, 271) und so die Entscheidung einer Frage, die in dem Urteil über die Hauptsache ohnehin zu treffen ist, auch für das vorgreifliche Rechtsverhältnis nutzbar machen (BGH, Urteile vom 27. Oktober 1960 aaO unter 4 und vom 21. Februar 1992 - V ZR 273/90 = NJW 1992, 1897 unter I 1).
  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96

    Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und

    Wie bei lückenhaftem Gesetzesrecht ist auch bei der Anwendung von Tarifverträgen eine Rechtsfortbildung möglich, wenn sich eine planwidrige Unvollständigkeit (Larenz/Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Auflage, S. 385) feststellen läßt (herrschende Meinung: vgl. BAGE 4, 17 = AP Nr. 17 zu § 3 TOA; BAGE 9, 113 = AP Nr. 61 zu § 3 TOA; BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO , Hueck-Nippertey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 2. Band 1. Halbband, § 18 V 3 p, S. 368 ff.; Nickisch, Arbeitsrecht, 2. Auflage, Band II § 69 III 4. , S. 222 f.).

    Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 13.02.1980 - 4 AZR 233/78
    Zweck der Zwischen fest stellungsklage ist es, die Rechtskraft auf das insoweit vorgreifliehe Rechtsverhältnis auszudehnen (BAG 18, 29 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; Thomas-Putzo, aaO; Zöller-Stephan aaO, Anm. B I; Stein-Jonas aaO, Anm. I 1; Baumbach-Lauterbach-Albers- Hartmann, 37. Aufl., § 256 ZPO Anm. 7 A).

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt insoweit das Feststellungsinteresse, d.h. die Vorgreiflichkeit macht das sonst für die Feststellungsklage erforderliche Pest Stellungsinteresse entbehrlich (BAG 18, 29 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; BGH NJW 1977, S. 1657; Zöller- Stephan/aaO, Anm. B II 5).

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04

    Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen

    Die Zwischenfeststellungsklage führt zu einer prozessökonomisch sinnvollen Klärung der zwischen den Parteien strittigen Frage, ob der Kläger Vergütung nach der Vergütungsgruppe 6 LRA beanspruchen kann (vgl. BAG vom 10.12.1965 - 4 AZR 161/65 - DB 1966, 534).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07

    Klage auf Unterlassung von Warnstreiks - Umfang der Friedenspflicht -

  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 488/88

    Anspruch eines Monteurs auf Vorarbeiterzuschlag nach Lohnrahmenabkommen in der

  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92

    Geltungsbereich Tarifverträge Bekleidung und Textil - Streit i.R.d. Anwendbarkeit

  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 366/85

    Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeiten über Freizeitausgleich oder

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 34/78

    Bayerisches Rundfunkgesetz - Zustimmung des Rundfunkrats - Hauptabteilungsleiter

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 69/86

    Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Tarifvereinbarung - Vereinbarung der

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 131/74
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